Partnerprogramm

Neurapix Creator-Bedingungen

Ergänzende Bedingungen für die Teilnahme am Neurapix-Partnerprogramm („PIX Partner Program"). Diese Bedingungen ergänzen den Bildbearbeitungsvertrag – Allgemeine Geschäftsbedingungen der neurapix GmbH („Hauptvertrag"). Bei Widersprüchen in Bezug auf das Programm gehen diese Creator Terms vor.

neurapix GmbH, Am Feuerschanzengraben 10, 37083 Göttingen, Deutschland — Geschäftsführung: Nils Sauder — Amtsgericht Göttingen, HRB 206286 — USt-IdNr. DE344733506 („Neurapix" oder „wir"). Kontakt für das Programm: collaborations@neurapix.com.

1Geltungsbereich; Verhältnis zum Hauptvertrag

1.1Diese Creator Terms regeln die Teilnahme am PIX Partner Program (das „Programm"), einschließlich Empfehlungsprovisionen, Aktionsangeboten, des Partner Hub, der Zusammenarbeit bei Inhalten, des SmartPreset Store und des Learning Hub.

1.2Die Teilnahme setzt (a) ein aktives Neurapix-Kundenkonto nach dem Hauptvertrag und (b) die Unternehmereigenschaft (§ 14 BGB) voraus. Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B); Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.3Die Annahme dieser Bedingungen erfolgt durch Anklicken des Zustimmungsfelds im Partner Hub (auch bei der ersten Anmeldung, sofern ein Konto auf Wunsch des Partners administrativ angelegt wurde). Keine sonstige Handlung im Rahmen des Programms ersetzt die Annahme.

1.4Individuell ausgehandelte Partnervereinbarungen (z. B. gesonderte Sponsoringvereinbarungen) und bestehende Empfehlungsvereinbarungen (Altverträge) bleiben unberührt; deren Konditionen sind an den jeweiligen Empfehlungscode gebunden und gelten unverändert fort.

2Begriffsbestimmungen

„Partner Hub"
der Programmbereich im Neurapix-Dashboard.
„Empfehlungscode / Empfehlungslink" (Referral Code / Link)
der bzw. die dem Teilnehmer zugewiesene(n) persönliche(n) Tracking-Code(s) bzw. Link(s); die Konditionen sind an den Code gebunden, nicht an die Person.
„XP"
Programmpunkte, die die Aktivität abbilden; XP haben keinen Geldwert, sind nicht übertragbar und begründen keinen Anspruch (Ziffer 4.4).
„Stufen" (Levels)
Affiliate (Stufe 1), Advocate (Stufe 2), Legend/Master Educator (Stufe 3).
„Programmlinien" (Tracks)
Ambassador und Educator — kuratierte Auszeichnungen, die Neurapix auf Einladung vergibt.
„Aktionsangebot" (Offer)
eine konkrete Werbemöglichkeit, die dem einzelnen Teilnehmer im Partner Hub mit der jeweils individuellen Vergütung angezeigt wird.
„Abrechnungsjournal" (Ledger)
die Aufzeichnungen von Neurapix über entstandene Vergütungsansprüche, Guthaben und Auszahlungen, die vorbehaltlich des Gegenbeweises maßgeblich sind.
„Geworbener Kunde" (Referred Customer)
ein Neukunde von Neurapix, der bei der Registrierung dem Empfehlungscode des Teilnehmers zugeordnet wird.

3Das Programm; kein Anspruch; Unabhängigkeit

3.1Das Programm honoriert die Empfehlung von Neurapix und die Erstellung von Inhalten über Neurapix. Die jeweils aktuellen Leistungen, Stufen und Funktionsweisen sind im Partner Hub beschrieben.

3.2Angebote, keine Ansprüche: Welche Aktionsangebote, Kampagnen, Preise oder Vergünstigungen einem Teilnehmer angezeigt werden, entscheidet Neurapix nach eigenem Ermessen individuell je Teilnehmer. Neurapix kann Aktionsangebote und den Maßnahmenkatalog jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ergänzen, ändern, aussetzen oder zurückziehen; angenommene und erbrachte Maßnahmen werden weiterhin nach Ziffer 5 vergütet.

3.3Stufen- und Programmlinienwechsel erfolgen nie automatisch. Das Erreichen einer XP-Schwelle begründet lediglich die Berechtigung; jeder Stufenwechsel (Auf- wie Abstufung) und jede Aufnahme in eine Programmlinie wird von Neurapix im Einzelfall bestätigt. Ein Anspruch auf eine Stufe, eine Programmlinie oder deren Beibehaltung besteht über diese Bedingungen hinaus nicht.

3.4Die jährliche Überprüfung (Ziffer 10) und die veröffentlichten Schwellenwerte können mit Wirkung für die Zukunft angepasst werden.

3.5Der Teilnehmer handelt als selbständiger Unternehmer. Durch das Programm wird weder ein Arbeitsverhältnis, ein Vertretungs- oder Handelsvertreterverhältnis noch eine Gesellschaft begründet; der Teilnehmer ist nicht befugt, Neurapix zu verpflichten. Den Teilnehmer trifft keine Pflicht zur Bewerbung und keine Umsatzvorgabe; er bleibt frei, mit Wettbewerbern zusammenzuarbeiten, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist.

3.6Art der Empfehlungstätigkeit; kein Handelsvertreterverhältnis.

(a)Ausschließlich Empfehlung. Der Beitrag des Teilnehmers zur Kundengewinnung beschränkt sich auf die Empfehlung von Neurapix und die Bereitstellung seines Empfehlungscodes oder Empfehlungslinks. Der Teilnehmer verhandelt oder schließt keine Verträge im Namen von Neurapix ab und ist hierzu weder als Vertreter noch als Bote befugt. Geworbene Kunden registrieren sich selbst und schließen ihre Verträge unmittelbar und ausschließlich mit Neurapix zu den Standardbedingungen von Neurapix; allein Neurapix entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen ein Kunde angenommen wird.

(b)Keine ständige Betrauung. Die Teilnahme begründet keine ständige Betrauung mit der Vermittlung von Geschäften für Neurapix. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, Kunden zu empfehlen, Neurapix zu bewerben, Vertriebsbemühungen zu entfalten, Zielvorgaben zu erfüllen oder über Marktaktivitäten zu berichten. Ob, wann, wo und wie der Teilnehmer Neurapix empfiehlt, entscheidet er frei; er ist lediglich an die Verhaltens- und Kennzeichnungsregeln der Ziffer 6 sowie an die Aktionsangebote gebunden, die er im Partner Hub ausdrücklich angenommen hat. Die Annahme eines Aktionsangebots begründet eine Verpflichtung ausschließlich für die jeweilige konkrete Maßnahme.

(c)Kein Gebiet, keine Exklusivität, kein Kundenschutz. Dem Teilnehmer werden weder ein Gebiet noch ein Kundenkreis noch Exklusivität zugewiesen. Neurapix kann Kunden in allen Märkten unmittelbar oder über andere Teilnehmer gewinnen. Dem Teilnehmer stehen an geworbenen Kunden über die Zuordnungsregeln der Ziffer 4 hinaus weder Rechte noch Schutz zu.

(d)Vergütung je Kunde begrenzt. Die Empfehlungsvergütung ist je geworbenem Kunden auf den in Ziffer 4.1 bestimmten Betrag begrenzt. Sie stellt keine laufende Beteiligung am Umsatz des Kunden dar und vergütet nicht den Aufbau oder die Pflege eines Kundenstamms für Neurapix.

(e)Nebentätigkeit. Der Teilnehmer bestätigt, dass die Empfehlung von Neurapix lediglich neben seiner beruflichen Haupttätigkeit (typischerweise Fotografie, Aus- und Weiterbildung oder Content-Erstellung) erfolgt.

(f)Beendigung. Jede Partei kann die Teilnahme am Programm jederzeit nach Maßgabe der Ziffer 12 beenden; bereits nach den Ziffern 4 und 5 verdiente Vergütungen bleiben hiervon unberührt.

4Empfehlungsprovisionen

4.1Für jeden geworbenen Kunden erhält der Teilnehmer den von diesem Kunden tatsächlich an Neurapix gezahlten Nettoumsatz bis zur Höhe des individuellen Empfehlungsbetrags des Teilnehmers (kein zusätzlicher Bonus). Der Empfehlungsbetrag richtet sich nach der Stufe des Teilnehmers und kann je Empfehlungscode individuell festgelegt werden; der für den Teilnehmer maßgebliche Empfehlungsbetrag wird in seinem Partner Hub angezeigt, und Neurapix teilt dem Teilnehmer seinen Empfehlungsbetrag sowie jede Änderung in Textform mit (z. B. durch Hinweis im Hub oder per E-Mail). Für einen Kunden gilt dauerhaft der Empfehlungsbetrag, der im Zeitpunkt der Registrierung des Kunden mit dem Code maßgeblich ist; Änderungen gelten nur für danach registrierte Kunden.

4.2Bemessungsgrundlage sind bezahlte Rechnungen des geworbenen Kunden (Nettobeträge). Für Registrierungen, Aktivierungen, Testphasen oder kostenlose Nutzung entsteht keine Provision. Der Vergütungsanspruch entsteht schrittweise in dem Maße, in dem der bezahlte Nettoumsatz des Kunden den maßgeblichen Empfehlungsbetrag (Ziffer 4.1) erreicht.

4.3Sämtliche Beträge im Rahmen des Programms lauten auf EUR. Soweit Marketingmaterialien andere Währungen (z. B. US-Dollar) ausweisen, handelt es sich um Näherungswerte; vertraglich maßgeblich sind die EUR-Beträge im Partner Hub. Zahlungen von Kunden in Fremdwährung werden mit dem an Neurapix abgerechneten EUR-Betrag berücksichtigt.

4.4XP bilden die Programmaktivität nach Maßgabe der Beschreibung im Hub ab. Die XP-Werte je Maßnahme können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden; XP begründen keinen Zahlungsanspruch.

4.5Eine Netzwerkstufe (ein im Partner Hub ausgewiesener zusätzlicher Betrag aus dem späteren Nettoumsatz von Kunden, die von Partnern geworben wurden, welche ihrerseits vom Teilnehmer geworben wurden) besteht nur, soweit Neurapix sie individuell schriftlich bzw. in Textform freigeschaltet hat; sie begründet keinen Anspruch und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

4.6Rückbuchungen: Provisionen auf Zahlungen, die erstattet, zurückbelastet oder anderweitig rückabgewickelt werden, werden im Abrechnungsjournal berichtigt; bereits ausgezahlte Beträge können mit künftigen Vergütungsansprüchen verrechnet werden.

4.7Die Zuordnung richtet sich nach der technischen Erfassung des Empfehlungscodes bei der Registrierung des Kunden; für das „Abrechnungsjournal" gilt Ziffer 2.

5Aktionsangebote; Leistungserbringung und Prüfung

5.1Ein Aktionsangebot bezeichnet die Maßnahme, etwaige Vorgaben (Briefing: Pflichtinhalte, Gebote und Verbote), die Vergütung (EUR und/oder XP) sowie gegebenenfalls den Gültigkeitszeitraum. Die Annahme erfolgt durch Erbringung der Maßnahme und Einreichung des Nachweises über den Partner Hub.

5.2Es erfolgt keine automatische Gutschrift: Der Vergütungsanspruch entsteht erst, nachdem Neurapix den eingereichten Nachweis geprüft und freigegeben hat. Neurapix kann Einreichungen, die dem Briefing oder diesen Bedingungen nicht entsprechen, zurückweisen oder Nachbesserungen verlangen; mit erneuter Einreichung beginnt die Prüfung erneut.

5.3Maßgeblich ist die im Aktionsangebot im Zeitpunkt der Einreichung festgelegte Vergütung („Vergütungsfestschreibung"; reward snapshot); spätere Änderungen des Katalogs lassen diese unberührt.

5.4Häufigkeitsbegrenzungen, Teilnahmeberechtigungen und teilnehmerbezogene Preisgestaltung sind interne Funktionsweisen des Programms; angezeigte Aktionsangebote sind nur innerhalb ihres angegebenen Zeitraums verbindlich.

6Verhaltenspflichten, Werberecht, Markennutzung

6.1Der Teilnehmer hält bei der Bewerbung von Neurapix sämtliche anwendbaren Rechtsvorschriften ein, insbesondere die werberechtlichen Kennzeichnungspflichten (z. B. „Werbung"/„Anzeige"; in anderen Märkten die jeweils örtlich vorgeschriebene Kennzeichnung, z. B. nach den FTC-Leitlinien). Entsprechende Vorgaben im Briefing sind zwingend einzuhalten.

6.2Untersagt sind: irreführende oder nicht belegte Aussagen über Neurapix; Spam oder unaufgeforderte Massennachrichten; die Verwendung des Codes in Gutschein- oder Schnäppchenportalen ohne Zustimmung; Eigenempfehlungen sowie jede künstliche Erzeugung von Provisionen oder XP (Umgehungen, Konstruktionen über verbundene Konten); das Bieten auf Neurapix-Marken in der Suchmaschinenwerbung; die Registrierung von Domains oder Nutzernamen, die mit Neurapix-Marken verwechslungsfähig sind.

6.3Markenlizenz: Neurapix räumt ein einfaches, nicht ausschließliches, widerrufliches und nicht übertragbares Recht ein, die zur Verfügung gestellten Neurapix-Marken, Abzeichen und Materialien ausschließlich für Zwecke des Programms und nach Maßgabe der Markenrichtlinien bzw. Briefings zu nutzen. Die Lizenz endet mit der Beendigung der Programmteilnahme oder mit ihrem Widerruf.

6.4Verstöße gegen Ziffer 6 berechtigen Neurapix, Nachweise zurückzuweisen, betroffene Vergütungsansprüche rückgängig zu machen, das Konto zu sperren (Ziffer 12) und — bei wesentlichen Verstößen — die Teilnahme aus wichtigem Grund zu beenden.

7Inhalte; Lizenzen; Außendarstellung

7.1Vom Teilnehmer an Neurapix übermittelte Inhalte (z. B. Videomaterial, Bildmaterial, Zitate, Porträt — „eingereichte Inhalte" (Submitted Content)): Der Teilnehmer räumt Neurapix für die Dauer seiner Programmteilnahme eine nicht ausschließliche, weltweite und unterlizenzierbare Lizenz ein, die eingereichten Inhalte für Marketing- und Programmzwecke in den Kanälen von Neurapix (einschließlich bezahlter Werbung) zu nutzen, zu bearbeiten (z. B. Neuschnitte, Formatanpassungen), zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Nachlaufzeit (post-term period): Für eingereichte Inhalte, die Neurapix vor Beendigung der Teilnahme veröffentlicht hat, gilt die Lizenz für die Weiternutzung dieser Veröffentlichungen (einschließlich zum Beendigungszeitpunkt bereits laufender bezahlter Werbung) für 24 Monate nach Beendigung der Teilnahme fort; neue Veröffentlichungen eingereichter Inhalte nimmt Neurapix in der Nachlaufzeit nicht vor. Neurapix ist nicht verpflichtet, veröffentlichte Inhalte vor Ablauf der Nachlaufzeit zu entfernen; Kopien in Archiven, Sicherungen und gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen dürfen danach ohne weitere Nutzung aufbewahrt werden.

7.2Namensnennung, keine Veröffentlichungspflicht: Veröffentlicht Neurapix eingereichte Inhalte, nennt Neurapix den Teilnehmer und verlinkt dessen Eintrag bzw. Store wie im Hub beschrieben. Neurapix schuldet weder eine Veröffentlichung noch eine bestimmte Platzierung, einen bestimmten Zeitpunkt oder eine bestimmte Reichweite; ob und wo Inhalte genutzt werden, entscheidet Neurapix. Eine Berichterstattung über die Reichweite wird nicht geschuldet.

7.3Rechtegewährleistung; Freistellung.

(a)Der Teilnehmer gewährleistet, dass er sämtliche für die Lizenz nach Ziffer 7.1 erforderlichen Rechte an den eingereichten Inhalten innehat — insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, die Rechte abgebildeter Personen (einschließlich deren Einwilligung in die Nutzung ihres Bildnisses) sowie die Rechte an Material Dritter wie Musik, Schriften, Filmmaterial oder Kunstwerken — und dass die nach diesen Bedingungen zulässige Nutzung der eingereichten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt. Auf Anforderung weist der Teilnehmer diese Rechte nach (z. B. durch Model-Releases oder Lizenzbestätigungen).

(b)Der Teilnehmer stellt Neurapix von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Verletzung der Gewährleistung nach (a) gegenüber Neurapix geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Teilnehmer hat die Verletzung nicht zu vertreten.

(c)Neurapix unterrichtet den Teilnehmer unverzüglich in Textform über einen solchen Anspruch, erkennt den Anspruch ohne Zustimmung des Teilnehmers (die nicht unbillig verweigert werden darf) weder an noch vergleicht sich darüber und gibt dem Teilnehmer Gelegenheit, sich an der Rechtsverteidigung zu beteiligen. Der Teilnehmer unterstützt Neurapix bei der Rechtsverteidigung mit allen ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Unterlagen.

(d)Neurapix kann die Nutzung der betroffenen eingereichten Inhalte einstellen, sobald eine Rechtsverletzung geltend gemacht wird. Weitergehende Rechte und Ansprüche von Neurapix bleiben unberührt.

7.4Außendarstellung: Der Teilnehmer willigt ein, in den Kanälen von Neurapix als Programmpartner vorgestellt zu werden (Name, Porträt, Marke, Zitat, Genres), z. B. im Rahmen der Partnervorstellung und im Partnerverzeichnis. Die Einwilligung ist mit Wirkung für die Zukunft widerruflich; für bereits veröffentlichte Inhalte bleibt Ziffer 7.1 unberührt. Im Hub als „team-only" gekennzeichnete Felder werden niemals veröffentlicht.

7.5Von Neurapix beauftragte, vergütete Produktionen richten sich nach dem jeweiligen Aktionsangebot (Umfang und Lizenzierung gemäß den dortigen Angaben); soweit dort nichts anderes bestimmt ist, gelten die Ziffern 7.1 bis 7.3.

8Steuern

8.1Der Teilnehmer ist für die Besteuerung seiner Einkünfte aus dem Programm (Einkommensteuer, Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls Sozialabgaben) in seinem Staat selbst verantwortlich.

8.2Sämtliche Beträge im Rahmen des Programms sind Nettobeträge. Ist der Teilnehmer verpflichtet, auf seine Programmvergütung Umsatzsteuer zu berechnen, wird die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer auf den Nettobetrag aufgeschlagen und zusammen mit diesem ausgezahlt (Beispiel: 412,00 € netto zzgl. 19 % USt. = 490,28 € Auszahlung). Wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG oder vergleichbar, oder Umkehr der Steuerschuldnerschaft, Ziffer 8.3), wird der Nettobetrag ausgezahlt.

8.3Der Teilnehmer stellt die bei der Einrichtung der Auszahlung abgefragten steuerlichen Stammdaten (Firmenname, Anschrift, USt-IdNr. oder Kleinunternehmerstatus) zur Verfügung und hält sie aktuell. Fälle der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG; § 13b UStG) werden auf der Gutschrift ausgewiesen.

9Guthaben, Auszahlung, Gutschriftsverfahren

9.1Stufe 1: Vergütungsansprüche werden als Neurapix-Guthaben gutgeschrieben und automatisch mit den eigenen Rechnungen des Teilnehmers verrechnet; eine Barauszahlung erfolgt nicht. Abweichend von Ziffer 6.3 des Hauptvertrags richtet sich das Programmguthaben nach diesen Creator Terms. — Advocates der Stufe 2 wählen im Hub zwischen Barauszahlung und automatischer Guthabenverrechnung (mit Wirkung für die Zukunft umstellbar). — Ambassadors/Educators: Barauszahlung.

9.2Barauszahlungen erfolgen monatlich (Zusammenstellung zum 15. eines Monats) für Guthaben von mindestens 50 €, sofern eine Auszahlungsmethode eingerichtet ist. Die dem Teilnehmer zur Verfügung stehenden Auszahlungsmethoden (z. B. Stripe Connect, PayPal oder Banküberweisung) richten sich nach dem Land des Teilnehmers und werden im Partner Hub angezeigt; Neurapix kann Auszahlungsmethoden mit Wirkung für die Zukunft ergänzen, ändern oder einstellen. Guthaben unterhalb des Mindestbetrags oder ohne eingerichtete Auszahlungsmethode werden vorgetragen — entstandene Guthaben verfallen während der Teilnahme nicht.

9.3Auszahlungen erfolgen in EUR; eine etwaige Währungsumrechnung erfolgt durch den Auszahlungsdienstleister oder die Bank des Teilnehmers zu deren Konditionen. Im Hub angezeigte Schätzwerte („≈ $…") dienen lediglich der Information. Guthaben werden nicht verzinst.

9.4Die Auszahlung setzt wahrheitsgemäße Auszahlungs- und Identifikationsdaten voraus (einschließlich KYC-Daten, soweit die Auszahlungsmethode oder der Dienstleister dies verlangt); Neurapix kann Auszahlungen zurückhalten, solange gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen andauern oder Vergütungsansprüche wegen Verstößen überprüft werden (Ziffer 6.4).

9.5Das Abrechnungsjournal und die monatliche Abrechnung im Hub dokumentieren Vergütungsansprüche und Auszahlungen; Einwendungen sollen innerhalb von 8 Wochen erhoben werden — gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9.6Gutschriftsverfahren: Die Parteien vereinbaren, dass Neurapix über die Programmvergütung des Teilnehmers mit jedem Auszahlungslauf im Wege der Gutschrift (§ 14 Abs. 2 S. 3 UStG) abrechnet; der Teilnehmer stellt keine gesonderten Rechnungen. Gutschriften werden im Partner Hub bereitgestellt (dauerhaftes Archiv) und per E-Mail angekündigt. Der Teilnehmer prüft Gutschriften unverzüglich und widerspricht fehlerhaften Gutschriften; im Fall eines Widerspruchs verliert die Gutschrift im Umfang des Widerspruchs ihre Wirkung als Rechnung. Der Teilnehmer hält die Daten nach Ziffer 8.3 aktuell, damit die Gutschriften zutreffend sind.

10Stufenerhalt, Abstufungen, kuratierte Vorteile

10.1Die Stufen werden jährlich überprüft (bezogen auf den Jahrestag). Maßgeblich ist das im Hub veröffentlichte Erhaltungskriterium (derzeit 1.000 XP je rollierendem Zwölfmonatszeitraum); wird es verfehlt, kann dies zu einer Abstufung um höchstens eine Stufe führen, die im Einzelfall bestätigt wird.

10.2Bei einer bestätigten Abstufung gilt der niedrigere Empfehlungsbetrag für Kunden, die nach der Bestätigung geworben werden (bestehende Zuordnungen behalten ihren Empfehlungsbetrag); kuratierte Vorteile, die an einen höheren Status geknüpft sind, können nach Maßgabe der Ziffer 10.3 entfallen.

10.3Kuratierte Vorteile (Community-Gutschein, Partnervorstellung, Free Unlimited, hervorgehobene Angebote, Store-Zugang, Learning Hub, Merchandise, bezahlte Werbung) sind Vorteile der Programmlinien, die aufgrund einer Entscheidung von Neurapix gewährt werden; sie können mit Wirkung für die Zukunft gewährt, geändert oder widerrufen werden. Free Unlimited wird für Laufzeiten von jeweils 12 Monaten gewährt und nie während einer laufenden Laufzeit entzogen — ein Widerruf wirkt als Nichtverlängerung zum Ende der gewährten Laufzeit. Der Community-Gutschein wird deaktiviert, sobald der zugrunde liegende Status endet.

10.4Vorteile haben keinen Geldwert und werden nicht in Geld abgegolten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

11SmartPreset Store und Learning Hub

11.1Die Aufnahme von SmartPresets in den Neurapix Store und von Kursen in den Learning Hub erfolgt nach individueller Zulassung und vorbehaltlich der Prüfung jedes einzelnen Eintrags.

11.2Die Abwicklung erfolgt nie über Neurapix: Verkäufe werden zwischen dem Teilnehmer und dem Käufer über die angegebene Verkaufsplattform (z. B. FastSpring als Wiederverkäufer bzw. Merchant of Record des Teilnehmers) oder den eigenen Shop des Teilnehmers abgeschlossen und abgerechnet. Der Teilnehmer erhält 100 % des Verkaufserlöses abzüglich der Transaktionskosten Dritter; Neurapix erhebt keine Gebühr. Für seine Angebote, Preise, käuferseitigen Bedingungen, Verbraucherrechte und die Steuern auf diese Verkäufe ist allein der Teilnehmer verantwortlich.

11.3Neurapix kann die Darstellung von Einträgen zur Vereinheitlichung bearbeiten sowie Einträge (z. B. aus Qualitätsgründen oder bei rechtlichen Bedenken) mit Wirkung für die Zukunft aussetzen oder entfernen. Ausgehende Klicks können gezählt werden; Zusagen zu Verkäufen oder Platzierungen werden nicht gemacht.

11.4Für Kurseinträge gilt Ziffer 7.3 (Rechtegewährleistung) für Titelbilder und Materialien; der angezeigte Preis ist eine eigene Angabe des Teilnehmers.

12Laufzeit, Sperrung, Beendigung

12.1Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann die Teilnahme jederzeit in Textform oder über das Konto beenden (die Beendigung des Hauptvertrags beendet die Teilnahme automatisch).

12.2Neurapix kann während der Untersuchung eines Verdachts auf Verstöße (Ziffern 6, 4.6) Programmfunktionen sperren oder streitige Vergütungsansprüche zurückhalten; bestätigte Verstöße berechtigen zur Beendigung aus wichtigem Grund.

12.3Abwicklung: Mit Beendigung (a) ordnen die Codes keine neuen Kunden mehr zu; (b) werden die bis zum Beendigungszeitpunkt auf bestehende geworbene Kunden bereits verdienten Vergütungsansprüche mit dem bzw. den folgenden Auszahlungsläufen abgerechnet; (c) werden ordnungsgemäß erworbene Guthaben über 0 € ungeachtet des Mindestbetrags von 50 € mit dem nächsten Lauf ausgezahlt; (d) enden die Lizenzen nach Ziffer 6.3; die Lizenz nach Ziffer 7.1 gilt für vor dem Beendigungszeitpunkt veröffentlichte eingereichte Inhalte für 24 Monate fort (Nachlaufzeit, Ziffer 7.1); (e) enden kuratierte Vorteile nach Maßgabe der Ziffer 10.3.

12.4Durch Betrug erlangte Vergütungsansprüche sind nichtig und können zurückgefordert werden.

13Datenschutz

13.1Die Verarbeitung der Daten des Teilnehmers ist in der Datenschutzerklärung von Neurapix (ergänzt um einen Abschnitt zum Programm) beschrieben. Dies umfasst: Programmprofildaten; Leistungsdaten (Abrechnungsjournal, XP); Auszahlungsdaten, die an Auszahlungsdienstleister und Banken (z. B. Stripe, PayPal) übermittelt werden, sowie für Buchhaltungszwecke Gutschriftsdaten.

13.2Im Hub als „team-only" gekennzeichnete Felder (z. B. persönliche Notizen) werden ausschließlich intern verwendet und niemals veröffentlicht.

14Haftung

Die Haftung richtet sich entsprechend nach Ziffer 12 des Hauptvertrags (unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; im Übrigen beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden).

15Änderungen dieser Creator Terms

Änderungen erfolgen nach dem Verfahren der Ziffer 15 des Hauptvertrags (Ankündigung in Textform mit einer Frist von sechs Wochen; Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht; Zustimmungsfiktion nur in den von der Rechtsprechung gezogenen Grenzen). Programminhalte (Katalog, Aktionsangebote, Vorteile, Schwellenwerte) können sich jederzeit nach Maßgabe der Ziffern 3.2 bis 3.4 ändern und stellen keine Änderung dieser Bedingungen dar.

16Schlussbestimmungen

16.1Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Göttingen.

16.2Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.3Diese Creator Terms werden in mehreren Sprachen bereitgestellt. Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich.

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